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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Liefer- und Geschäftsbedingungen Werner Dieterich Fotografie & Bildarchiv (im folgenden nur Fotograf genannt)



I. ALLGEMEINES


1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

5. Der Website-Nutzer ist verpflichtet, sich unter seinen eigenen Daten korrekt und vollständig zu registrieren.

6. Bei Log-In erhält der Nutzer eine Kundennummer und ein Passwort. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Nutzer haftet für die durch eventuellen Missbrauch seines persönlichen Passworts entstandenen Schäden.



II. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL


1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.



III. NUTZUNGSRECHTE


Grundsätzlich werden alle Bilder für redaktionelle Verwendungszwecke angeboten. Ob eine anderweitige Verwendung, z.B. für Werbezwecke, möglich ist, muss individuell abgeklärt werden.


Lizenzpflichtiges Bildmaterial (Rights Managed/RM)

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Buch, Reiseführer, Kalender, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.


Lizenzfreies Bildmaterial (Royalty Free/RF)

Für lizenzfreies Bildmaterial wird ein zeitlich unbefristetes, weltweites, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für folgende Nutzungszwecke eingeräumt:

- Werbedrucksachen jeglicher Art inkl. Anzeigen, Broschüren, Plakate, CD-Cover, ...

- Redaktionelle Veröffentlichungen jeder Art

- Jegliche Veröffentlichungen in digitalen oder elektronischen Medien

Nutzungsbeschränkungen:

Das lizensierte Bildmaterial ist auf die Nutzung eines einzelnen Endkunden beschränkt. Eine Weitergabe des Lizenzmaterials oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist untersagt.

Die mit dem Bildmaterial erstellten Produkte dürfen keinen Weiterverkauf oder eine erneute Nutzung des Lizenzmaterials ermöglichen.



IV. HAFTUNG


Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend vorhandenes Release-Formular ausdrücklich erwähnt oder beigefügt . Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

Der Fotograf gewährt keine Rechte und übernimmt keine Haftung in Hinsicht auf die Verwendung von Namen, Marken, eingetragenen Verpackungen, registrierten, nicht registrierten oder geschützten Designs oder Kunstwerken.

Die Bilder dürfen nicht in pornografischer, diffamierender, beleidigender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.



V. HONORARE

1. Die Verwendung der wasserzeichengeschützten Layoutdaten ist kostenfrei.

2. Nutzungshonorare sind sowohl für lizenzpflichtiges Bildmaterial (RM) als auch lizenzfreies Bildmaterial (RF) vor Verwendung zu vereinbaren.

3. Wurde kein Honorar vereinbart, bestimmt es sich bei lizenzpflichtigem Bildmaterial (RM) nach der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM); bei lizenzfreiem Bildmaterial (RF) gilt das für die entsprechende Dateigröße geltende Honorar der Kollektion Photographer’s Choice RF/Getty Images als vereinbart.

4. Das Honorar bei lizenzpflichtigen Bildmaterials (RM) gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB.

Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

5. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6. Anfallende Kosten und Auslagen bei Fotoaufträgen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, Locationgebühren etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.



VI. BELEGEXEMPLAR

1. Der Kunde wird dem Fotografen nach Veröffentlichung kostenlos zwei Belegexemplare zur Verfügung stellen.



VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS

1. Dia-Bildmaterial ist unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Dia-Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Dia-Bildmaterial spätestens innerhalb vier Wochen nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung von Dia-Bildmaterial erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.



VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Dia-Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von EUR 250,00 pro Original-Dia.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

4. Durch die in Ziffer VIII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.



IX. NEBENABREDEN, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.